1. Leistungen
Wir führen Reparaturen und Austauscharbeiten an Fahrzeugverglasungen durch – mobil –
für:
- PKW, LKW, Wohnmobile, Bau- & Landmaschinen
Optional übernehmen wir die Versicherungsabwicklung, sofern vom Kunden beauftragt.
2. Offerten & Auftragsannahme
Unsere Offerten sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben. Ein Auftrag gilt als angenommen mit mündlicher, schriftlicher oder
elektronischer Bestätigung durch den Kunden.
3. Preise & Zahlung
Unsere Preise sind in CHF und verstehen sich – sofern nicht anders deklariert – inkl.
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung fällig – möglich in bar, per Twint, Kreditkarte (2.5% Gebühren) oder
Banküberweisung. Bei Versicherungsfällen kann die Abrechnung direkt mit dem
Versicherer erfolgen.
4. Termine & Einsatzbedingungen
Termine werden individuell vereinbart. Bei mobilen Einsätzen muss der Kunde einen
sicheren, gut zugänglichen Standort zur Verfügung stellen (z.B. ebener Parkplatz,
trockene Arbeitsfläche). Muss ein Privatgrundstück sein. Verspätungen durch Witterung, Verkehr oder höhere Gewalt
behalten wir uns ausdrücklich vor.
5. Haftung & Garantie
Wir haften für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits
entstehen. Keine Haftung wird übernommen für:
- Vorschäden an Fahrzeugen oder Scheiben
- Schäden infolge unsachgemäßer Weiterbehandlung durch Dritte
- Witterungseinflüsse nach mobiler Reparatur
Auf neu eingesetzte Frontscheiben gewähren wir 2 Jahre Garantie – sowohl auf das Material als auch auf die fachgerechte Montage.
Bei Steinschlagreparaturen können wir keine Erfolgsgarantie geben, da trotz korrekter Ausführung später ein Riss entstehen kann.
Rückerstattung:
In den ersten 3 Monaten ist eine vollständige Rückerstattung zu 100 % garantiert.
Nach Ablauf dieser Frist prüfen wir gemeinsam, welche Lösung möglich ist und in welchem Umfang eine Rückerstattung erfolgen kann.
6. Datenschutz
Es gilt die auf unserer Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
7. Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Kanton Zürich.
Stand: November 2025